Selbstzahler
Therapie mit ärztlicher Verordnung
Natürlich können Sie auch als gesetzlich Versicherter mit ärztlicher Verordnung auf eigene Kosten meine Leistungen in Anspruch nehmen. Diese werden nach meiner aktuellen Preisliste für Heilbehandlungen abgerechnet.
Eventuell können Sie diese Kosten steuerlich geltend machen. Sprechen Sie diesbezüglich bitte mit Ihrem Steuerberater.
Behandlungen ohne ärztliche Verordnung
Sofern keine akute Erkrankung im Vordergrund steht, können Sie auch ohne ärztliche Verordnung meine präventiven physiotherapeutischen Behandlungen, Massagen, Sonderleistungen wie z.B. K-Taping nutzen oder Massage-Gutscheine erwerben.
Unter Berücksichtigung Ihrer Arbeitssituation und Konstitution, erstelle ich einen individuellen befundorientierten Behandlungsplan, der Ihnen hilft drohende Risikofaktoren zu verringern,
Krankheitsrückfälle zu vermeiden, bestehende Funktionen zu verbessern und Ersatzfunktionen zu schulen.
Bitte beachten Sie, dass ich Therapien akuter Erkrankungen, plötzlich eintretender Schmerzen, nach Operationen und nach Unfällen nur auf ärztliche Verordnung oder einer ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung durchführe. Diese werden nach meiner aktuellen Preisliste für Heilbehandlungen abgerechnet. Die entsprechende Verordnung muss mir spätestens zum ersten Termin vorliegen, da eine Therapie sonst nicht möglich ist.
